Welche Aufgaben haben die Presbyterinnen und Presbyter?
Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten. Das Presbyterium wählt die Pfarrerinnen oder Pfarrer, es stellt Mitarbeitende ein, sorgt für die Erhaltung der Gebäude, verwaltet die Gemeinde und entscheidet über die Verwendung der Finanzen. Es wählt aus seiner Mitte Personen für den Vorsitz, für die Stellvertretung und für bestimmte Ämter (Finanzen, Bauten, Diakonie usw.) Außerdem – das ist eine Aachener Besonderheit - entsendet jedes Bereichspresbyterium Delegierte in das Gesamtpresbyterium der Kirchengemeinde Aachen und in die Ausschüsse der Gesamtgemeinde.